Kompetente Hilfe und Beratung
Wenn Sie sozialrechtliche Fragen haben, dann gilt unser Motto: „Wir sind an Ihrer Seite“.
Unsere Kompetenz in Zahlen
Fragen und Antworten zur Rechtsberatung
Wenn unsere Mitglieder eine Sozialrechtsberatung brauchen, dann finden sie diese in ihrer Nähe! 27 VdK-Kreisverbände bieten in ganz Rheinland-Pfalz Externer Link:Beratungsstellen vor Ort an. Und kommt es zu einem Streitfall, dann vertreten unsere VdK-Juristinnen und Juristen aus vier Externer Link:Rechtsschutzstellen die Interessen der Mitglieder vor den Sozialgerichten.
Gesetzliche Rentenversicherung
- Versichertenstatus, Rente wegen Alters/Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten
- Alterssicherung der Landwirte
Schwerbehindertenrecht
- Feststellung einer Behinderung, Merkzeichen
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Rehabilitationsrecht
- medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Übergangsgeld und andere ergänzende Leistungen
Gesetzliche Krankenversicherung
- Versichertenstatus, Leistungen (zum Beispiel Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge)
- Landwirtschaftliche Krankenversicherung
Soziale Pflegeversicherung
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Leistungen
Private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung soll den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein.
Arbeitslosenversicherung
- Versichertenstatus, Arbeitslosengeld, Arbeitsförderung, Kurzarbeitergeld
Bürgergeld (Grundsicherung für Erwerbsfähige)
- Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe
Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege
Gesetzliche Unfallversicherung
- Anerkennung Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Heilbehandlungen, Leistungen, Besonderheiten bei landwirtschaftlicher Unfallversicherung
Soziales Entschädigungsrecht
- Entschädigungsleistungen an Kriegsopfer, Soldaten, Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte
- Kriegsopferfürsorge
Elterngeld
- Leistungshöhe, Anrechnung auf andere Leistungen
Kinderzuschlag
Künstlersozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung)
Landesblindengeld
Landespflegegeld
Ausnahmegenehmigungen für Menschen mit Behinderung
- Parkerleichterungen, Befreiung von Sicherheitsgurt/Schutzhelm, Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde
Sie sind sich nicht sicher, ob wir Sie in Ihrer Angelegenheit beraten können? Dann wenden Sie sich doch direkt an uns.
Hier können Sie sich unser Beratungsangebot (Positivliste mit Verweis auf die jeweiligen Gesetze) als PDF-Datei anzeigen lassen: Herunterladen:Beratungsblatt (PDF, 534 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm).
Musterschreiben für Widerspruch und Klage
Sollten wir für Sie nicht erreichbar sein, so geben wir Ihnen Vorlagen, um das entsprechende Rechtsmittel fristgerecht einlegen zu können. Diese Vorlagen müssen Sie an Ihre Angelegenheit anpassen und im Original an die jeweilige Behörde oder das Sozialgericht senden.
Externer Link:Vorlage Widerspruch.docx (DOCX, 13.01 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Im Anschluss sollten Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen, damit wir uns in das laufende Verfahren einschalten können.
Neumitglieder zahlen monatlich 8 Euro. Ist ein Mitglied noch kein vollständiges Jahr im VdK, so wird für die Inanspruchnahme von Leistungen des VdK - ab Vollmachterteilung - ein einmaliger Sonderbeitrag erhoben. Diesen können Sie bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle erfragen.
Gut zu wissen: Die Treue zum VdK lohnt sich! Je länger Sie Mitglied sind, desto geringer wird Ihr Mitgliedsbeitrag.