Kategorie Tipp Arbeit & Berufsleben

Arbeitslosengeld später beziehen: Lohnt sich das?

Von: Ida Schneider

Wer arbeitslos wird, kann den Beginn des Arbeitslosengeldes (ALG) unter bestimmten Bedingungen verschieben. Das kann Vorteile bringen, was die Dauer des Bezuges betrifft, birgt aber auch klare Risiken. 

Eine Taschenuhr liegt im Sand.
Zeit ist (manchmal) relativ: Den Beginn des Arbeitslosengelds kann man verschieben. © anncapictures

Anspruchsdauer

Grundsätzlich hängt die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds von Vorbeschäftigung und Alter ab:

  • ab zwölf Monaten Beschäftigung berechtigen zu sechs Monaten ALG I
  • ab 24 Monaten Beschäftigung berechtigen zu 12 Monaten ALG I (Maximum unter 55 Jahren)
  • ab 55 Jahren (mit mindestens 48 Monatsbeiträgen) bekommt man bis zu 18 Monate ALG I
  • ab 58 Jahren (mit mindestens 48 Monatsbeiträgen) bekommt man bis zu 24 Monate ALG I

Fristen

Für den Arbeitslosengeldanspruch gelten bestimmte Fristen: Arbeitssuchend melden muss man sich spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung, das ist auch online möglich. Allerdings auch nicht früher als 3 Monate vor der tatsächlichen Arbeitslosigkeit. 

Arbeitslos melden muss man sich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Mit der Arbeitslosenmeldung wird das ALG automatisch beantragt und der Anspruch entsteht. 

Wichtig: Der Antrag kann nur bis zur Bewilligung des ALG zurückgezogen werden. 
 

Beginn

Den Beginn des Arbeitslosengelds kann man verschieben, denn Arbeitslose haben ein sogenanntes Bestimmungsrecht. Sie können festlegen, dass ihr ALG-Anspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Dafür muss man sich übrigens nicht ein zweites Mal arbeitslos melden – das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Az. B 11 AL 6/24 R). Eine neue Meldung ist erst nötig, wenn der Arbeitslosengeldbezug länger als sechs Wochen unterbrochen wird (z. B. durch Krankengeldbezug). 

Ein späterer ALG-Beginn kann sich lohnen, wenn: 

  1. ein längerer Anspruch gesichert werden soll, zum Beispiel durch Erreichen einer Altersgrenze.
  2. eine Sperrzeit droht, zum Beispiel nach Eigenkündigung ohne einen wichtigen Grund. Wichtig zu beachten: Die Sperrzeit verschwindet deswegen nicht. Sie wird trotz Verschiebung auf die längere Gesamtbezugsdauer angerechnet.

Risiken

Das Verschieben ist kein Trick ohne Nebenwirkungen, im Gegenteil. Es gibt in dieser Zeit kein Einkommen, kein Krankenversicherungsschutz über die Agentur für Arbeit und keine Rentenbeiträge. Außerdem muss man eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. 
Wer verschiebt, muss also diese Zeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich selbst überbrücken. 
 

Fazit

Das Verschieben des ALG-Beginns kann sinnvoll sein, wenn die Dauer des Bezuges tatsächlich in einer absehbaren Zeit dadurch verlängert wird. 

Für die meisten Betroffenen überwiegen die Risiken. Ohne konkrete Perspektive wie ein neuer Job oder andere strategische Vorteile ist das Verschieben meist keine gute Idee. 

Deswegen sollten Sie sich vor solcher Entscheidung unbedingt beraten lassen – idealerweise bei der Agentur für Arbeit oder in einer der 26 Beratungsstellen des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz.