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Neben den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichen gibt es auch Vergünstigungen auf freiwilliger Basis, für die der Ausweis als Nachweis vorgelegt werden muss. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (zum Beispiel Museen, Schwimmbäder, Kinos) bieten solche Ermäßigungen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung an, die erst bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden. Auf freiwillige Ermäßigungen besteht kein rechtlicher Anspruch.
Kategorie Musterklagen| Tipp
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Hier steht irgendwas.
Der VdK begleitet mich schon mein ganzes Leben lang. Als meine Mutter nach dem Krieg Hilfe brauchte, war der VdK Rheinland-Pfalz da. Und als ich ihn brauchte, konnte ich mich auf die kompetente Sozialrechtsberatung verlassen. Ich bin froh, den Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz an meiner Seite zu wissen.