"Teilhabe abzubauen ist keine Reform, sondern ein Rückschritt"
„Der Vorschlag, im Sozial- und Teilhaberecht auf einklagbare individuelle Rechtsansprüche zu verzichten, ist empörend und geht an die Grundfesten unseres Rechtsstaats", reagiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Willi Jäger auf den Reformvorschlag von Andreas Göbel, geschäftsführender Direktor des Landkreistags Rheinland-Pfalz.

Gerade die Einklagbarkeit individueller Ansprüche sei kein Luxus, sondern ein zentrales Prinzip unseres sozialen Rechtsstaates. Sie schützen Menschen davor, dass ihre Rechte zur bloßen Verhandlungsmasse werden, so Jäger.
„Wir sehen es ständig in unserer Beratungspraxis, dass Menschen erst auf dem Klageweg das erreichen, was ihnen von Anfang an zugestanden hätte", verdeutlicht der VdK-Landesverbandsvorsitzende. „Gerade das Bundesteilhabegesetz war aus unserer Sicht ein großer Schritt, weil es den Einzelnen in den Blick genommen hat. Diese Errungenschaft darf nicht rückgängig gemacht werden."
Menschen mit Behinderungen, Kinder mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien dürfen aus Sicht des VdK nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass der Staat seinen Organisations- und Finanzierungsaufgaben nicht nachkommt. Es ist zynisch, ausgerechnet denen Rechte nehmen zu wollen, die ohnehin auf Schutz und Unterstützung angewiesen sind.
Der VdK Rheinland-Pfalz stellt deshalb klar: „Soziale Rechte dürfen nicht ausgehöhlt werden. Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, muss individuelle Ansprüche sichern – und gleichzeitig dafür sorgen, dass Kommunen ausreichend finanziert und Systeme praxistauglich ausgestaltet werden. Teilhabe abzubauen ist keine Reform, sondern ein Rückschritt.“
Verantwortlich: Katie Scholl-Göttlinger