Kategorie Inklusion Gewaltfreiheit für Frauen

Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen konsequent umsetzen

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Partnerorganisationen einen konsequenten Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen. 

Junge Menschen mit Behinderungen haben gemeinsam Spaß.
Der Protesttag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“. © VdK

Gemeinsam Aufmerksamkeit schaffen

Der Protesttag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“ und unterstreicht die Notwendigkeit, Teilhabe konsequent zu sichern und Rechte vollständig umzusetzen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauennotrufe Rheinland-Pfalz (LAG) nutzt den Aktionstag gemeinsam mit dem Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. und KOBRA – der Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz –, um auf (sexualisierte) Übergriffe und Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig setzen sich die Organisationen gemeinsam für einen wirksamen Gewaltschutz ein. 

Auf Hilfe hinweisen

„Frauen mit Behinderungen sind laut Studien zwei- bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen. Dennoch finden viele Betroffene nicht den Weg in spezialisierte Beratungsstellen“, erklärt Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz für die LAG der Frauennotrufe in RLP. Die Fachstellen zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen beschäftigen sich seit vielen Jahren mit dem Tabu-Thema. 

Opfer ernst nehmen

„Verängstigt, erniedrigt und unsicher in ihren Rechten erlebe ich Mädchen und Frauen mit Behinderungen, die Unterdrückung, Gewalt und sexualisierte Gewalt erlebt haben. Sich bemerkbar zu machen, Hilfe einzufordern und anzunehmen, scheitert häufig an vielen unüberwindbaren Hindernissen und dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden“, berichtet Anita Winkler, stellvertretende Landesverbandsvorsitzende des Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V..

Mit dem Gewalthilfegesetz (GewHG), das am 28. Februar 2025 in Kraft getreten ist, besteht erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Nun kommt es entscheidend auf die konsequente Umsetzung an. 

Anita Winkler im lilanen Anzug
Anita Winkler, stellvertretende Landesverbandsvorsitzende © VdK

Gewalt nicht länger übersehen

„Aus unserer Arbeit bei KOBRA wissen wir, dass Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen noch viel zu oft übersehen oder nicht richtig eingeordnet wird. Es braucht dringend mehr Bewusstseinsbildung – sowohl in der Eingliederungshilfe als auch bei Polizei, Beratungsstellen und anderen Anlaufstellen. Nur wenn die Lebensrealitäten von Frauen mit Behinderungen verstanden werden, können Zusammenhänge zwischen struktureller Benachteiligung und Gewalt erkannt und wirksame Unterstützung gewährleistet werden. Gewaltschutz muss diese Perspektiven konsequent mitdenken“, sagt Olga Hübner, Projektleitung bei KOBRA im ZsL Mainz. 

Ausbau von Schutz- und Unterstützungsstrukturen

Die beteiligten Organisationen fordern daher den konsequenten Abbau struktureller Barrieren und einen verbindlichen Ausbau von Schutz- und Unterstützungsstrukturen. Dazu gehören insbesondere:

  • verpflichtende Schulungen für Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • verbindliche Gewaltschutzkonzepte in allen Einrichtungen,
  • strukturelle Verankerung von Gewaltschutz in Finanzierung und Vereinbarungen,
  • regelmäßiges Monitoring und unabhängige Evaluation,
  • verlässliche Ressourcen für Fach- und Beratungsstellen,
  • der Ausbau landesweiter Netzwerke sowie
  • die verbindliche Beteiligung von Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen.

„Gewaltschutz darf kein optionales Zusatzthema sein. Er muss ein verbindlicher Bestandteil der Strukturen in Einrichtungen werden“, betonen die Expertinnen der LAG der Frauennotrufe Rheinland-Pfalz.