Kategorie Aktuelle Meldung

„Viele Entscheidungen von Sozialämtern sind anfechtbar“

Von: Michael Finkenzeller

Sie ist eine echte Institution: die zweitägige VdK-Sozialrichtertagung. Ziel ist, ehrenamtliche Richterinnen und Richter über die neuesten juristischen Entwicklungen zu informieren und strittige Fallkonstellationen zu besprechen. Diesmal ging es schwerpunktmäßig um die „Grundlagen der Arbeitslosenversicherung“.

Teilnehmer der Sozialrichtertagung unten fließt der Rhein
Teilnehmer der Sozialrichtertagung © Michael Finkenzeller

Eröffnet wurde die Tagung erstmals von Heinz-Wilhelm Schaumann, seit Oktober 2023 stellvertretender Vorsitzender des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz. „Viele Entscheidungen von Sozialämtern sind anfechtbar, laut ‚Report Mainz‘ drei von zehn Fällen“, sagte er in seinem Grußwort. „Deswegen brauchen wir eine gute Sozialrechtsprechung. Eine wichtige Rolle dabei spielen Sie, die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Mit Fachwissen und Lebenserfahrung helfen Sie bei der gerechten Urteilsfindung. Dafür herzlichen Dank. Machen Sie weiter so, denn Sie werden gebraucht.“

Auch Dr. Stephan Gutzler, Präsident des Sozialgerichts Mainz, lobte das Engagement der so genannten „Richter aus dem Volk“ und dankte ausdrücklich Andreas Niedereggert, Leiter der VdK-Landesrechtsschutzstelle, für die gelungene Organisation der jährlich zweimal stattfindenden Sozialrichtertagungen.

Stellvertretender Landesverbandsvorsitzender Heinz-Wilhelm Schaumann
Heinz-Wilhelm Schaumann begrüßte als stellvertretender VdK-Landesverbandsvorsitzender die Referentinnen und Referenten sowie die Seminarteilnehmerinnen und Teilnehmer.

Grundlagen der Arbeitslosenversicherung

Anschließend erläuterte Dr. Britta Wiegand, Präsidentin des Sozialgerichts Speyer, die Grundlagen der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGBkurz fürSozialgesetzbuch) III. Ein Schwerpunkt lag auf Fallkonstellationen, die bei den Sozialgerichten und auch beim Landessozialgericht regelmäßig zu Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit führen. Dies betrifft insbesondere das Arbeitslosengeld, die Antragstellung von Leistungen, Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen sowie Rechte und Pflichten von Arbeitssuchenden.

Praktische Übungen

Ab Mittag wurden diese Schwerpunktthemen anhand anschaulicher Beispiele bearbeitet. „Wir bilden dafür kleine Arbeitsgruppen, die jeweils von VdK-Experten geleitet werden“, erklärte Andreas Niedereggert. „Die Teilnehmenden sollen strittige Fälle sichten, diskutieren und ein Urteil fällen.“ Am nächsten Tag besprach dann Prof. Dr. Petra Cormann, Präsidentin des Sozialgerichts Trier, die Ergebnisse mit den einzelnen Arbeitsgruppen.

„Ich danke Prof. Dr. Cormann, Dr. Wiegand und Dr. Gutzler, dass sie unsere VdK-Sozialrichtertagung unterstützen“, sagte Andreas Niedereggert abschließend. „Ihr Einsatz bereitet unsere ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bestmöglich auf ihre künftigen Aufgaben vor!“