Kategorie Tipp Barrierefreiheit

VdK-Tipp: Gleichberechtigte Wahlen

Wie können Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an der Landtagswahl teilnehmen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
 

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Barrierefreiheit mit Gehbehinderung

Die meisten Wahllokale sind barrierefrei, aber leider gibt es immer noch keine gesetzliche Verpflichtung. Menschen mit Behinderung müssen sich also vorher erkundigen, ob das zugeteilte Wahllokal barrierefrei ist oder nicht. Diese Information steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Sollte das Wahllokal nicht barrierefrei sein, kann man sich ein anderes im Wahlkreis suchen. Bevor man dort hingeht, braucht man allerdings einen Wahlschein, den man sich beim Wahlamt ausstellen lässt. Die Möglichkeit, das Wahllokal zu wechseln, gibt es allerdings nur bei Landtags- und Bundestagswahlen – aber nicht bei kommunalen Wahlen, die in einigen Orten parallel zur Landtagswahl stattfinden.

Option Briefwahl

Gern wird auf die Briefwahl verwiesen, wenn ein Wahllokal nicht barrierefrei ist. Aus Inklusionssicht ist das verfehlt, denn Inklusion bedeutet, sich frei entscheiden zu können. Faktisch ist die Briefwahl trotzdem ein hilfreiches In­stru­ment. Und falls man das „Wahlgefühl vor Ort“ bevorzugt, kann man den Brief auch in der Gemeindeverwaltung abgeben; diese Räume sind in der Regel barrierefrei.

Barrierefreiheit mit Sehbehinderung

Der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz verschickt kostenlos Stimmzettelschablonen. Diese können unter der Telefonnummer 0 61 31 - 22 33 42 bestellt werden.

Unterstützung durch Hilfsperson

Ausfüllen, falten, einwerfen: Menschen mit Behinderung können sich bei der Stimmabgabe – im Wahllokal oder bei der Briefwahl – von einer Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Diese Hilfsperson kann jeder und jede sein, von der Verwandten über die Freundin bis zum Nachbarn. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich den erklärten Willen der wahlberechtigten Person umsetzt und die Wahlentscheidung weder beeinflusst noch selbst trifft.

Falls die Hilfsperson auch den Antrag auf Briefwahl stellen soll, muss auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch die Spalte „Vollmacht“ ausgefüllt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu gleichberechtigten Wahlen finden Sie hier: Externer Link:www.wahlen.rlp.de/barrierefrei