Gut zu wissen
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Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Grundsätzlich steht allen Eltern entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Im Normalfall entfällt diese Leistung spätestens mit einem Alter von 25 Jahren. Eltern von Kindern mit Behinderung bilden allerdings eine Ausnahme. Sie haben auch für erwachsene Kinder weiterhin einen Anspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Einkommen des Kindes
Das Kind ist aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Das bedeutet, dass das Einkommen des Kindes maximal beim Grundfreibetrag liegen darf. Wenn das Kind mehr verdient, prüft die Familienkasse, ob das Einkommen den individuellen Bedarf des Kindes abdeckt.
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Alter des Kindes
Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.