Kategorie Tipp Rente

Rente: Sozialabgaben bei Hinzuverdienst

Von: Ida Schneider

Zur vorgezogenen Altersrente darf man sich seit 2023 unbegrenzt etwas hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Trotzdem müssen für beide „Einnahmequellen“ – also sowohl für Rente als auch für Einkommen – einige Sozialabgaben gezahlt werden, zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Da aber die Krankenversicherung beide „Einnahmequellen“ einzeln betrachtet, kann es passieren, dass man zu viel Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Diese kann man jedoch zurückfordern.

Ein älterer Herr steht vor einer Theke mit Obst- und Gemüse im Supermarkt.
Job neben Rente: keine Abgaben fürs Finanzamt, aber für die Krankenversicherung. © dcstudio/de.freepik.com

Für den Weg der vorgezogenen Altersrente mit „unbegrenztem“ Hinzuverdienst entscheiden sich immer mehr Rentnerinnen und Rentner.

Beitragsbemessungsgrenze

Als gesetzlich Versicherte müssen sie allerdings in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Angerechnet werden sowohl die Bruttorente als auch jeglicher Nebenverdienst, also das Erwerbseinkommen. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge werden also nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe fällig. Im Jahr 2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 59.850 Euro – alles, was darüber hinaus „verdient“ wurde, ist frei.


Das Problem: Die Krankenversicherung zieht die Beiträge vom Erwerbseinkommen und der Rente getrennt voneinander ein. Wer also beispielsweise 30.000 Euro vorgezogene Altersrente bezieht und 40.000 Euro hinzuverdient, zahlt den vollen Satz an Beiträgen. Zusammengerechnet betragen die Einnahmen aber 70.000 Euro, liegen also 20.150 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze. Diese 10.150 Euro wären korrekterweise beitragsfrei.

Erstattung selbst beantragen

Obwohl die Krankenversicherung spätestens im Februar des Folgejahres die Gesamtsumme kennt, überweist sie die zu viel gezahlten Beiträge nicht automatisch zurück. Sie ist lediglich verpflichtet, die Versicherten zu informieren. Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner müssen dann selbst die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge bei der Krankenkasse beantragen. Wichtig dabei ist auch, die Versichertennummer bei der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen.

Antrag rückwirkend stellen

Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, allerdings höchstens für vier Jahre. Zum Beispiel im Jahr 2024 wäre es möglich, eine Erstattung für das Jahr 2020 zu erhalten. Den monatlichen Beitragseinzug einfach auf die Beitragsbemessungsgrenze zu deckeln und den Versicherten so den jährlichen Rückerstattungsantrag zu ersparen, ist übrigens nahezu ausgeschlossen. Dies könnte nämlich nur funktionieren, wenn die Höhe der einzelnen beitragspflichtigen Einnahmen von vornherein ohne eventuelle Abweichungen feststeht. Das ist aber beim Arbeitsentgelt unmöglich, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.