Kategorie Tipp Rente

Rente aus dem Ausland und Arbeitslosengeld

Von: Ida Schneider

Arbeitslosengeld und Rente können nicht gleichzeitig bezogen werden – das gilt auch bei ausländischen Renten, wenn sie mit einer deutschen Rente in Ziel und Funktion vergleichbar sind. Für manche Betroffenen kann das bittere Folgen haben. Denn im schlimmsten Fall verhindert eine niedrige ausländische Rente, dass man das höhere deutsche Arbeitslosengeld erhält. Daher ist es wichtig, den Zeitpunkt der Rentenzahlung genau festzulegen.

Eine Bedienung trägt ein Tablett mit Getränken.
Häufig sind es Saisonkräfte beispielsweise aus der Gastronomie, die für ein paar Monate im Jahr nach Österreich gehen, um dort zu arbeiten. © Unsplash

Als Saisonkraft im Ausland

Jeder und jede, die irgendwann im Ausland gearbeitet haben, können in diese Falle tappen. Häufig sind es Saisonkräfte beispielsweise aus der Gastronomie, die für ein paar Monate im Jahr nach Österreich gehen, um dort zu arbeiten. Ihre Rentenansprüche von dort sind entsprechend niedrig, so dass zum Arbeitslosengeld in Deutschland eine große Lücke klafft. Beantragen sie aus Versehen beides für denselben Zeitraum, kann es passieren, dass statt 1.000 Euro nur 50 Euro auf dem Konto landen.

Daraus folgt: Arbeitslosengeld und Rentenauszahlung sollten sich niemals überschneiden. Besonders aufpassen muss man bei Zeiträumen, die man rückwirkend beantragt. Es gilt, genau nachzuvollziehen, wann man Arbeitslosengeld bezogen hat und sich die ausländische Rentenauszahlung anschließend auszahlen zu lassen.

Das ist in der Regel kein Problem, denn Antragsteller haben grundsätzlich das Recht, den Zeitpunkt für den Bezug ihrer Altersrente selbst zu bestimmen, sobald das jeweils geltende Rentenalter erreicht ist. In Luxemburg beispielsweise liegt es bei 65 Jahren. In Österreich wird es für Frauen zurzeit von 60 auf 65 Jahre angehoben. Und in Deutschland gelten 67 Jahre.

Risiko: Rückwirkende Auszahlung

Obwohl man also selbst entscheiden kann, wann die Rentenauszahlung startet, gibt es Fallstricke: Manchmal kommt es vor, dass der ausländische Rententräger die Rente zu einem früheren Zeitpunkt oder rückwirkend bewilligt und auszahlt. Dann wird die Arbeitslosengeldzahlung in Deutschland sofort gestoppt, weil Anspruch auf eine andere soziale Leistung besteht; das gilt übrigens auch beim Bezug von Bürgergeld. Die Höhe der ausländischen Rente spielt bei der Entscheidung übrigens keine Rolle, und sei sie noch so gering.


Wird eine Rente rückwirkend bewilligt, bedeutet dies, dass das Arbeitslosengeld in diesem Zeitraum unrechtmäßig gezahlt wurde; meistens fordert die Agentur für Arbeit das Geld von den Betroffenen zurück. Dagegen kann man klagen, aber die Chancen stehen schlecht: In ähnlichen Fällen entschieden Gerichte oft zugunsten der Agentur für Arbeit. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil ist: Sobald der Arbeitslosengeldbezug ruht, sind die Betroffenen nicht mehr über die Agentur für Arbeit krankenversichert.

Beim ausländischen Träger informieren

Zu Überschneidungen kann es übrigens auch kommen, wenn eine in Deutschland beantragte (auch vorgezogene) Altersrente einen Anspruch auf die ausländische Rente begründet; nach den Koordinierungsvorschriften des Europäischen Sozialrechts ist dies grundsätzlich möglich.


Daher sollte man sich genau beim ausländischen Träger informieren, ab wann grundsätzlich die Altersrente gezahlt wird. Anschließend muss man im Antrag klarstellen, dass die Zahlung erst zu einem festgelegten Zeitpunkt erfolgen soll.


Ebenfalls wichtig ist, den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu klären, falls man die ausländische Rente vor der deutschen Rente bezieht. Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ermöglicht die europäische Krankenversicherungskarte den Zugang zur medizinischen Versorgung. In Drittländern bestimmen bilaterale Abkommen die jeweilige Krankenversicherung.

Ausländische Rente höher als Arbeitslosengeld

Obige Tipps gelten vor allem, wenn die ausländische Rente deutlich geringer ist als das Arbeitslosengeld – das ist meistens die Regel. Trotzdem gibt es auch den gegenteiligen Fall, also dass die ausländische Rente höher ist als das Arbeitslosengeld. Dann muss man sorgfältig abwägen, welche Variante die bessere ist.