Pflegeperson in Reha: Was nun?
Die Pflege von Angehörigen ist anstrengend, sowohl körperlich als auch seelisch. Das kann massive Folgen für die eigene Gesundheit haben. Deswegen haben Pflegepersonen das Recht auf eine Reha.

Was ist die Reha für Pflegepersonen?
Es beginnt meistens mit typischen Überlastungssymptomen: Schlafstörungen, Erschöpfung, sowie Gelenk- und Rückenschmerzen. Wenn die Gesundheit der Pflegeperson gefährdet ist, wird oft eine stationäre Rehabilitation notwendig, um wieder Kraft für ihre Aufgabe zu tanken.
Die Reha für pflegende Angehörige ist eine spezielle Form der Rehabilitation, die darauf abzielt, körperlich und psychisch zu entlasten. Sie dauert meistens drei bis sieben Wochen, abhängig vom Grund der Maßnahme. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson bereits unter gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund der Pflegesituation leidet.
Wo man die Reha macht, kann man selbst entscheiden. Es gibt spezialisierte Reha-Kliniken, die gezielt auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen eingehen; entsprechende Listen mit geeigneten Einrichtungen haben die Krankenkassen oder die Rentenversicherung.
Was passiert mit den Pflegebedürftigen?
Sobald die Reha bewilligt ist, stellt sich meistens die Frage, wer in dieser Zeit die pflegebedürftigen Angehörigen versorgt.
Manchmal kann ein Ersatz vor Ort einspringen, zum Beispiel ein anderer Verwandter oder eine Nachbarin.
Falls diese Möglichkeit nicht besteht, haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, während der Reha ihre pflegebedürftigen Angehörigen in einer Klinik unterzubringen – oft kann man sogar gemeinsam in dieselbe Einrichtung gehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen gilt unabhängig vom Pflegegrad.
Es ist nicht erforderlich, dass zwischen der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person eine Verwandtschaft besteht. Entscheidend ist nur, dass die Pflege aus sittlicher Verpflichtung und nicht erwerbsmäßig erfolgt.
Die pflegerische Versorgung darf nur in zugelassenen Einrichtungen stattfinden. Das heißt, die Pflegeeinrichtung muss einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten für die Reha der Pflegeperson werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Für Berufstätige ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig, da die Reha unter anderem darauf abzielt, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Die Kosten bei Nicht-Erwerbstätigen übernimmt die Krankenkasse.
Auch bei einer Vorsorgemaßnahme (Kur) ist die Krankenkasse der zuständige Kostenträger. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit durch einen Arzt oder eine Ärztin bestätigt wurde.
Die Kosten für die Versorgung der pflegebedürftigen Person übernimmt die Pflegekasse. Neben dem Rehabilitationsantrag muss ein zusätzlicher Antrag auf Mitnahme der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Bei der Deutschen Rentenversicherung ist das Vordruck G0111.