„Kassenverwaltung ist keine Raketenwissenschaft“
Martin Trabandt, Kassenverwalter im Kreisverband Rhein-Lahn, erklärt, welche Regeln für Kassenverwalter wichtig sind.

Herr Trabandt, als Kassenverwalter ist man für die Finanzen des Orts- oder Kreisverbands zuständig. Wie oft sind Sie schon am Kittchen vorbeigefahren und haben gedacht: Zum Glück hab ich die Quittungen sauber sortiert?
Täglich (lacht)! Aber Spaß bei Seite: Kassenverwaltung beim VdK ist sehr wichtig, aber keine Raketenwissenschaft. Es gibt nur ein paar einfache Regeln, an die man sich halten muss.
Und zwar?
Das Wichtigste ist: Geld in einem gemeinnützigen Verein wie dem Sozialverband VdK muss natürlich satzungsgemäß ausgegeben werden. Außerdem darf man nicht über seine Verhältnisse leben, also mehr ausgeben, als die Kasse hergibt. Und es muss alles nachweisbar sein: Da gilt die alte Buchhalterregel „Keine Buchung ohne Beleg“.
Was ist das größte Missverständnis, das Ihnen regelmäßig begegnet?
Als gemeinnütziger Verein dürfen wir kein Geld einnehmen, also nichts verkaufen, nicht einmal Kuchen auf dem Weihnachtsmarkt. Und wir dürfen die Mitgliedsbeiträge, die wir monatlich bekommen, wirklich nur für die VdK-Gemeinschaft ausgeben. Spenden jeder Art – zum Beispiel an andere Vereine oder an Einzelpersonen – sind weder satzungsgemäß noch zulässig.
Aber was ist, wenn Ortsverbände bedürftige Personen oder andere Vereine unterstützen wollen?
Das geht nicht. Aber man könnte zum Beispiel am Grillfest eine Spendenbox aufstellen und – ganz wichtig – den Zweck dazuschreiben. Dann wird diese Box verschlossen an den Empfänger weitergegeben. Damit ist alles in Ordnung.
Wenn ich mich zum Kassenverwalter oder zur Kassenverwalterin wählen lasse, aber keine Erfahrung habe – wer weist mich ein?
Da hat jeder VdK-Kreisverband seine eigene Regel. Ich als Kreiskassenverwalter von Rhein-Lahn treffe mich direkt mit neuen Ortsverbandskassenverwaltern, weise sie in das Buchungsprogramm ein und überreiche die Zugangsdaten. Das dauert ungefähr zwei Stunden. Wenn später noch Fragen auftauchen, kann man sich jederzeit an mich wenden.
Außerdem treffe ich mich ein Mal im Jahr mit den Kolleginnen und Kollegen, um neue Vorgaben oder Entwicklungen zu besprechen. Darüber hinaus stehen viele Informationen zur Kassenverwaltung auch in unserem Intranet, VdK-intern. Und wenn alle Stricke reißen, dann gibt es auch noch die Finanzabteilung im Landesverband. Sie sehen: Wer eine Information braucht, bekommt sie auch.
Wie viel Zeit muss man für die Kassenverwaltung im Ortsverband aufwenden?
Das ist wirklich überschaubar. Meistens gibt es zwei bis drei Vorstandssitzungen im Jahr, je nach Ortsverband 50 bis 100 Buchungen und den Finanzstatus – ich würde sagen, das sind nicht mehr als sechs bis acht Stunden pro Monat.
Sie selbst sind gelernter Bankkaufmann und Bilanzbuchhalter, haben Betriebswirtschaft studiert – braucht man diesen beruflichen Hintergrund für die Kassenverwaltung?
Nein, um Gottes willen! Man braucht vor allem Gewissenhaftigkeit, Zahlenverständnis und Spaß an Team-Arbeit. Kassenverwalterinnen und Kassenverwalter sitzen nicht allein im stillen Kämmerlein, sondern sind Vorstandsmitglieder, Teil der Gemeinschaft!