Gassperre im Winter – zu Recht?
Nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen dürfen Energieversorger säumigen Kunden das Gas abstellen.

Wann wird Gas abgedreht?
Sinken die Temperaturen, steigen die Heizkosten. Besonders schwierig kann es für Menschen werden, die ihre monatlichen Abschläge für Gas nicht mehr bezahlen können. Bleiben Zahlungen aus, droht im schlimmsten Fall eine Gassperre – und das unabhängig von der Jahreszeit. Doch darf ein Energieversorger einfach den Gashahn zudrehen?
Für Menschen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, übernimmt der zuständige Leistungsträger grundsätzlich die angemessenen Heizkosten. Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, kann das für Betroffene zu einer finanziellen Belastung führen.
Aber auch Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, können Schwierigkeiten haben, ihre Gasabschläge zu bezahlen. Geraten Betroffene mit ihren Zahlungen erheblich in Verzug, kann der Gasversorger eine Sperre androhen.
Erst prüfen, dann abstellen
Bevor der Versorger die Gasversorgung unterbricht, muss er bestimmte Vorgaben beachten. Unter anderem muss er die Kundinnen und Kunden informieren und ihnen die Gelegenheit geben, zu erklären, weshalb eine Unterbrechung der Gasversorgung unverhältnismäßig wäre. Die Betroffenen haben also die Möglichkeit, Umstände vorzutragen, die gegen eine Sperre sprechen.
Der Energieversorger muss prüfen, ob die beabsichtigte Unterbrechung verhältnismäßig ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Bedeutung dieser Informationspflicht in einem aktuellen Beschluss hervorgehoben (Beschluss vom 17. August 2026, Az. 5 W 18/26). Dabei können neben gesundheitlichen und altersbedingten Umständen auch andere Gründe eine Rolle spielen. Eine Versorgungsunterbrechung kann beispielsweise unverhältnismäßig sein, wenn kleine Kinder oder pflegebedürftige Menschen im Haushalt leben oder eine Schwangerschaft vorliegt. Ebenso kann berücksichtigt werden, ob der Kunde die Rückstände kurzfristig begleichen oder eine realistische Ratenzahlung leisten kann. Erst nachdem der Versorger mögliche Gründe geprüft und die Interessen abgewogen hat, kann die Versorgung gegebenenfalls eingestellt werden.
Frühzeitig Hilfe suchen
Wer Schwierigkeiten hat, seine Energiekosten zu bezahlen, oder bereits eine Sperrandrohung erhalten hat, sollte schnell reagieren. Unterstützung bietet beispielsweise die Externer Link:Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit ihrer Energiekostenberatung. Dort werden unter anderem Abrechnungen und Verträge geprüft. Gemeinsam mit den Betroffenen wird außerdem versucht, eine drohende Energiesperre zu verhindern oder eine bereits erfolgte Sperre wieder aufheben zu lassen.
Bei Bedarf nimmt die Verbraucherzentrale Kontakt mit dem Versorger auf und unterstützt bei der Vereinbarung eines Ratenplans oder einer Abwendungsvereinbarung.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit niedrigem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbslose, die durch ihre monatlichen Energiekosten stark belastet sind. Das Beratungsangebot umfasst mehrere Termine mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Kurz zusammengefasst
Wer eine Sperrandrohung erhält, sollte nicht abwarten. Teilen Sie dem Versorger möglichst früh mit, wenn besondere persönliche, gesundheitliche oder finanzielle Umstände gegen eine Sperre sprechen, und suchen Sie gegebenenfalls Unterstützung. Ist eine Sperre bereits angekündigt und bestehen Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, kann rechtskundige Beratung erforderlich sein. Denn zusätzlich zu den Zahlungsrückständen können bei einer erfolgten Sperre weitere Kosten für die Wiederaufnahme der Versorgung entstehen.