Bezuschussung des Urlaubs: So geht's

Von: Ida Schneider

Urlaub ist ein Luxus – besonders für Familien mit kleinem Einkommen. Doch es gibt Hilfe: Viele Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, unterstützen bedürftige Familien mit Zuschüssen für eine gemeinsame Auszeit.

eine Frau packt einen braunen Koffer
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Urlaub ist Luxus

Für viele Familien ist selbst ein einfacher Urlaub kaum finanzierbar. Oft reicht das Einkommen nicht aus – wegen steigender Mieten, hoher Lebensmittelpreise oder unerwarteter Reparaturen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende sowie Familien mit mehreren Kindern und Angehörigen, die entweder schwer krank sind oder eine Behinderung haben. Gerade für diese Menschen ist Erholung wichtig, um Kraft für den Alltag zu schöpfen.

Was wird gefördert?

In Rheinland-Pfalz werden gefördert: Familien mit kindergeldberechtigten Kindern, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt (abhängig von Familiengröße). Bezuschusst werden maximal drei Wochen in zwei Kalenderjahren, und zwar mit

* 25 Euro pro Tag und Kind
* 30 Euro pro Tag für Kinder mit wesentlicher Behinderung 
* zusätzlich 10 Euro pro Tag und Elternteil für Eltern mit sehr geringem Einkommen.

Zuständig in Rheinland-Pfalz dafür ist das Landesjugendamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich. Ein Online-Rechner auf der Website des Landesamts hilft, die Einkommensgrenze zu prüfen. Der Urlaub muss in gemeinnützigen Familienferienstätten, familienfreundlichen Jugendherbergen oder auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz stattfinden. Der Antrag muss im Bundesland des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Preise und Zusatzhilfen

Familienferienstätten, die der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung angehören, bieten zusätzlich ermäßigte Preise für Familien mit ärztlich bestätigtem besonderen Erholungsbedarf und für Familien mit behinderten Angehörigen. Einige Träger verfügen über Sozialfonds oder Spendenmittel, die in besonderen Härtefällen weitere Unterstützung ermöglichen. 

Gut zu wissen: Die Ermäßigungen gelten unabhängig vom Bundesland und können direkt bei der Buchung bei der jeweiligen Einrichtung beantragt werden. 

Achtung: Die VdK-Kreisverbände unterstützen nicht bei der Antragstellung. Wenden Sie sich stattdessen an Träger der freien Wohlfahrtspflege, zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt, die Caritasverbände, das Diakonische Werk, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der Verband Alleinerziehenden, der Familienbund der Katholiken und die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung