Zum Thema Rente: Beratung oder Beantragung?

Wer sich mit dem Gedanken seiner Altersrente beschäftigt, sollte sich im Vorfeld über die Varianten der Altersrente informieren. Die Varianten haben unterschiedliche Bezeichnungen:
Regelaltersrente Anspruch auf eine Regelaltersrente haben fast alle Versicherte, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Lediglich mindestens fünf Jahre Versicherungszeit müssen sie vorweisen können.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Diese gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Altersrente für langjährig Versicherte Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Außerdem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu. Deshalb können Sie vorher ohne Abschlag in Rente gehen.
Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung Volle Erwerbsminderungsrente Teilweise Erwerbsminderungsrente
Unser Tipp: Bevor Sie eine dieser Renten beantragen, lassen Sie sich ausführlich über die für Sie richtige Variante informieren. Wenden Sie sich vertrauensvoll an
Externer Link:VdK-Kreisgeschäftsstelle Cochem-Zell
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