Kategorie Ortsverband Kinderbeuern

Zum Thema Rente: Beratung oder Beantragung?

Wer sich mit dem Gedanken seiner Altersrente beschäftigt, sollte sich im Vorfeld über die Varianten der Altersrente informieren. Die Varianten haben unterschiedliche Bezeichnungen:

Regelaltersrente
Anspruch auf eine Regelaltersrente haben fast alle Versicherte, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Lediglich mindestens fünf Jahre Versicherungszeit müssen sie vorweisen können.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben. 

Altersrente für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. 

Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Außerdem läßt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu. Deshalb können Sie vorher ohne Abschlag in Rente gehen.

Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung
Volle Erwerbsminderungsrente
Teilweise Erwerbsminderungsrente

Unser Tipp: 
Bevor Sie eine dieser Renten beantragen, lassen Sie sich ausführlich über die für Sie richtige Variante informieren. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die VdK-Kreisverbandsstelle Wittlich-Daun in 54516 Wittlich, Beethovenstraße 1A, Tel. 06571 - 1489930 und nutzen Sie als Mitglied die kostenfreie Sozialrechtsberatung. 
Rechnen Sie für eine Beratung eine Zeitspanne von 1 Stunde ein.