Kategorie Kreisverband Koblenz

Information zur Einführung der Elektronischen Patientenakte

Gegenwärtig wird bundesweit die elektronische Patientenakte eingeführt. Das heißt, daß die Aktendokumentation Ihrer Ärzte künftig digital erfolgen wird und bei Vorlage der Krankenversicherungskarte von anderen Ärzten eingesehen werden kann. Dies hat den Vorteil, daß jeder involvierte Arzt auf alle vorhandenen Befunde zugreifen kann, was eine Abstimmung und Optimierung Ihrer Behandlung erleichtert. Wie immer, wenn es um sensible Daten geht, können jedoch auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen die E-Akte bestehen.

Daher informieren wir Sie, daß die E-Akte grundsätzlich bei jedem automatisch eingeführt wird, sofern die betroffenen Personen dieser Maßnahme nicht ausdrücklich bei der jeweiligen Krankenversicherung widersprechen. Sie erhalten dazu in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben von Ihrer Krankenversicherung und haben ab diesem Zeitpunkt drei Wochen Zeit für einen Widerspruch (den Sie nicht begründen müssen). Auch zu jedem späteren Zeitpunkt kann die eingerichtete E-Akte auf Ihren Wunsch hin wieder gelöscht werden.

Wenn Sie nicht wünschen, daß Ihre Gesundheitsdaten in eine E-Akte überführt werden, wenden Sie sich mit dem Widerspruch bitte direkt an Ihre Krankenversicherung. In dieser Angelegenheit ist der VdK nicht vertretungsbefugt. Wir bitten um Ihr Verständnis