Kategorie Kreisverband Wittlich-Daun

Gesundheitsreform 2026 – bereits umgesetzt:

Auch die Gesundheitsreform trifft uns alle, wir berichten hier in Kurzfassung zu den bereits beschlossenen Änderungen:

Wichtigste Änderungen ab 2027

Zuzahlungen für Medikamente: Steigen von aktuell 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro.

  • Heilmittel und Pflege: Zuzahlungen für Physiotherapie und häusliche Krankenpflege erhöhen sich auf pauschal 15 Euro je Verordnung.
  • Zahnersatz: Der Festzuschuss der Krankenkassen sinkt um 10 Prozentpunkte (z. B. von 60 % auf 50% im Standardbereich).
  • Homöopathie und Anthroposophie: Die Erstattung als Satzungsleistung der Kassen entfällt komplett.
  • Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre (ab 35 Jahren). Eine Abschaffung ist derzeit noch nicht beschlossen. Bis Ende 2027 soll ein Änderungsbeschluss gefasst werden.
  • Einschränkung bei Cannabis-Therapie: Die Kosten für Cannabisblüten sind nicht mehr Kassenleistung! Künftig soll zunächst ein sechsmonatiger Behandlungsversuch mit einem zugelassenen Cannabis-Arzneimittel erfolgen. Andere Cannabis-Produkte können erst danach und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der Externer Link:Krankenkasse verordnet werden.
  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro monatlich (3.600 € im Jahr) angehoben

Höhe des Krankengeldes (70 Prozent des Bruttoeinkommens) und die mögliche Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von drei Jahren) des Krankengeldes bleiben grundsätzlich unverändert. Aber: In bestimmten Fällen kann das Krankengeld zukünftig niedriger ausfallen, wenn während eines laufenden Krankengeldbezugs das Arbeitsverhältnis endet. Es liegt dann bei 60 Prozent des Nettoeinkommens und bei 67 Prozent des Nettoeinkommens für Versicherte mit Kindern. 

Krankengeld bei arbeiten Rentnern: Ein Anspruch auf Krankengeld besteht künftig nur noch, wenn die Teilrente höchstens zwei Drittel (66,66 %) der Vollrente beträgt. Bisher sicherten sich viele weiterarbeitende Rentner den Krankengeldanspruch, indem sie eine Teilrente von 99,99 % beantragten (und auf 0,01 % verzichteten). Diese beliebte Methode funktioniert ab 2027 nicht mehr, da Renten über 66,66 % den Krankengeldanspruch vollständig ausschließen)

 Änderungen ab 2028

  • Familienversicherung: Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt so, wie sie aktuell ist, nicht bestehen. Ab 2028 zahlen Versicherte für den mitversicherten Partner einen zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Ausgenommen sind:
    • Eltern von Kindern unter 12 Jahren
    • Eltern von Kindern mit Behinderung
    • pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)
    • Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung.

Hinweis: Kinder sollen beitragsfrei mitversichert bleiben

  • Weitere Neuerungen: Geplant sind zudem eine Zweitmeinungspflicht für bestimmte Operationen sowie Regelungen zur Teil-Arbeitsunfähigkeit (25, 50 oder 75 %).