Kategorie Ortsverband Herschbach

Behindertenpauschbetrag

 

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Externer Link:Grad der Behinderung und reicht von 384 Euro (GdBkurz fürGrad der Behinderung 20) bis zu 2840 Euro (GdBkurz fürGrad der Behinderung 100). 

Grad der BehinderungPauschbetrag

20                                                  384 Euro

30                                                  620 Euro

40                                                  860 Euro,

50                                                1140 Euro

60                                                1440 Euro

70                                                1780 Euro

80                                                2120 Euro

90                                                2460 Euro

100                                              2840 Euro

Für Menschen mit dem Externer Link:Externer Link:Merkzeichen Bl, Tbl oder H (blind, taubblind, hilflos) erhöht sich der Pauschbetrag – unabhängig vom GdBkurz fürGrad der Behinderung -kurz fürGrad der Behinderung – auf 7400 Euro.

Übrigens: Wer Hilfe bei der Erstellung seiner Steuererklärung benötigt, kann sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine wie die Lohi oder den Steuerring wenden. Bei einigen Landesverbänden, etwa beim VdK in Bayern, gibt es dort für VdK-Mitglieder vergünstigte Konditionen. Auskünfte darüber erteilt die jeweilige VdK-Geschäftsstelle. Grundsätzlich berät der VdK jedoch nur im Sozialrecht, nicht im Steuerrecht. 

Antrag auf Schwerbehindung (Erstantrag) stellen:

Externer Link:https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Inklusion/Feststellung_Behinderung/Schwb_Erstantrag.pdf

 

Was Menschen mit Behinderung bei einer Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) beachten sollten.

Silke Pesch (Name von der Redaktion geändert) hat Multiple Sklerose und kann sich fast nur noch im Rollstuhl fortbewegen. Bisher hat sie einen Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) von 30. Nun überlegt sie, diesen neu feststellen zu lassen, um den GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 zu bekommen. Damit würde sie als schwerbehindert gelten und bekäme weitere Nachteilsausgleiche, die ihr die Externer Link:Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern sollen.

Neufeststellung des GdB birgt Chancen und Risiken (Verschlimmerungsantrag)

Ihr Fall scheint erfolgversprechend zu sein. Doch lohnt sich bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands immer ein Antrag auf Neufeststellung des GdBkurz fürGrad der Behinderung?

„Es kommt darauf an“, sagt Carsten Bandtel, Sozialrechtsreferent der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stuttgart. „Ein Neufeststellungsantrag bringt Chancen, birgt aber auch Risiken“, erklärt der VdK-Experte. Denn bei jedem Verfahren wird der komplette Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten erneut unter die Lupe genommen. Stellt dabei ein Gutachter in bestimmten Bereichen eine Verbesserung fest, wie zum Beispiel nach einer erfolgreichen Knie- oder Hüftoperation, kann es auch zu einer Herabstufung kommen.

Bandtel empfiehlt jedem Betroffenen, sich beim Sozialverband VdK Externer Link:Externer Link:beraten zu lassen. Denn es kommt auf den Einzelfall und den jeweiligen Gesundheitszustand an.

Ein erstes wichtiges Indiz, dass ein neuer Antrag erfolgreich sein könnte, ist die Meinung des behandelnden Arztes. Dieser kennt die gesundheitliche Entwicklung des Patienten am besten und sieht, ob sich der Gesamtzustand merklich so verschlechtert hat, dass ein höherer GdBkurz fürGrad der Behinderung oder zusätzliche Merkzeichen möglich sind.

Wenn der Arzt einen Antrag empfiehlt, sollte der Betroffene sich aber trotzdem noch einige Fragen stellen, wie Bandtel erläutert: „In welcher Ausgangssituation befinde ich mich? Welches Ziel habe ich? Was bringt mir das?

Verschlimmerungsantrag (Änderungsantrag) stellen:

chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Inklusion/Feststellung_Behinderung/Schwb_Aenderungsantrag.pdf